· Fachbeitrag · Steuerstrafrecht
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet zur Verwertbarkeit von Steuer-CDs
von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer
| Steuer-CDs, wie sie von deutschen Behörden in den letzten Jahren zur steuerlichen Sicherung nicht deklarierter Kapitalanlagen im Ausland vermehrt erworben wurden, dürfen unter Berücksichtigung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Steuerstrafverfahren verwertet werden. Das entschied jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR 6.10.16, 33696/11, Urteil unter dejure.org ). Im vorliegenden Fall ging es um Kapitalerträge in Liechtenstein. |
Hintergrund
Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung durchsucht worden war. Hintergrund des Strafverfahrens waren Bankdaten, in deren Erwerb der Bundesnachrichtendienst eingebunden gewesen sein soll. Das Ehepaar wurde zwar freigesprochen, wollte jedoch zusätzlich erreichen, dass die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung festgestellt wird. Mit diesem Ansinnen war es bereits vor dem BVerfG gescheitert (9.11.10, 2 BvR 2101/09, Abruf-Nr. 104023).
Bisherige Rechtsprechung
Der Entscheidung des EGMR gingen sowohl für das Steuerstraf- als auch das Besteuerungsverfahren einige richtungsweisende Entscheidungen voraus.
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