· Fachbeitrag · Steuerstrafrecht
BVerfG: Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung aufgrund von „Steuersünder-CD“
von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer
| Die Durchsuchung der Geschäftsräume eines in der Vermögensverwaltung tätigen Unternehmens verletzt dessen Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 GG). Das hat das BVerfG mit Beschluss vom 4.4.17 (2 BvR 2551/12, Beschluss unter dejure.org ) entschieden. Anlass für die Durchsuchung waren Erkenntnisse über Kapitalanlagen in Luxemburg, die durch Ankauf einer „Steuersünder-CD“ erworben wurden. Davor hatte das BVerfG auf solche Informationen gestützte Durchsuchungen unbeanstandet gelassen. Leitet die neue Entscheidung insofern eine Trendwende ein? |
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin, ein im Bereich der Vermögensverwaltung tätiges Unternehmen, verwaltete für ca. 1.100 Kunden im Jahr 2011 ein Vermögen von etwa 2,3 bis 2,5 Mrd. EUR. Dieses Vermögen war vornehmlich bei der H.-AG angelegt. Die Strafverfolgungsorgane gingen davon aus, dass zwischen der H.-AG und der Luxemburgischen H.-International enge wirtschaftliche und persönliche Verflechtungen gegeben waren. Dies ergebe sich daraus, dass insgesamt vier Beschäftigte des in der Vermögensverwaltung tätigen Unternehmens zuvor für die H.-AG tätig gewesen seien und einer von ihnen diverse ausländische Kundenvermögen bei der H.-International verwaltet hätte.
Informationen über nichtversteuerte Kapitalanlagen in Luxemburg
2010 erwarb das Land NRW eine „Steuersünder-CD“ mit Informationen über deutsche Staatsbürger, die Kunden der H.-International waren und keine Erträge aus dort getätigten Kapitalanlagen in Deutschland erklärt hatten. Weiterhin ergab sich aus der CD auch, dass deutsche Anleger in Lebensversicherungen bei der L.-International in Luxemburg investiert hatten. Eine Vielzahl der Betroffenen unterhielt Geschäftsbeziehungen zu dem Vermögensverwaltungsunternehmen.
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