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  • 16.02.2016 · Fachbeitrag · Strafverfahren

    Insolvenzverwalter kann Berufsgeheimnisträger von Schweigepflicht entbinden

    | Der Insolvenzverwalter kann in einem Strafverfahren gegen frühere Organe einer insolventen juristischen Person Berufsgeheimnisträger von der Wahrung ihrer Schweigepflicht umfassend entbinden. Eine zusätzliche Entbindungserklärung des ehemaligen Geschäftsführers bzw. Vorstands ist nicht erforderlich (OLG Köln 1.9.15, 2 Ws 544/15, Abruf-Nr. 146187 ). |