22.03.2017 · Fachbeitrag · Unzulässige Konkurrenztätigkeit
Keine fristlose Kündigung wegen Änderung des XING-Profils auf Freiberufler
| Die falsche Angabe des beruflichen Status kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen (LAG Köln, 7.2.17, 12 Sa 745/16, Abruf-Nr. 191982 ). |
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