08.10.2014 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Einspruch durch einfache E-Mail unwirksam?
| Der Bescheid einer Finanzbehörde kann durch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht wirksam angefochten werden (FG Hessen 2.7.14, 8 K 1658/13, Urteil unter dejure.org , Revision BFH, III R 26/14). |
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