15.09.2016 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Vereinfachtes Verfahren und das rechtliche Gehör vor dem Finanzgericht
| Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahingehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann. Das Gericht erfüllt diese Hinweispflicht gegenüber einem nicht fachkundig vertretenen Beteiligten nicht, wenn es nur darauf hinweist, „alsbald ein Urteil nach billigem Ermessen fällen zu wollen und eine Frist ohne weitere Erläuterung einräumt (BFH 6.6.16, III B 92/15, Abruf-Nr. 187374 ). |
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