· Fachbeitrag · Grundsteuer
Welcher Streitwert ist bei Einsprüchen gegen Grundsteuerwertbescheide anzusetzen?
von Simon Beyme, RA/FAfStR/StB, Römermann Rechtsanwälte AG, Berlin
| Bis Mitte September 2022 sind bundesweit bereits 230.000 Grundsteuerwertbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht ergangen. Da stellt sich die Frage, was der Streitwert ist, wenn Grundsteuerwertbescheide fehlerhaft sind und Einspruch einzulegen ist oder wenn ein Einspruch wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Regelung eingelegt werden soll. |
Streitwerte bei Einsprüchen und Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit
Einsprüche sind, sofern keine Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV besteht, gemäß § 40 StBVV abzurechnen, der auf die Vorschriften des RVG verweist. Laut § 23 RVG richten sich die Gegenstandswerte nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). § 52 GKG bietet drei Maßstäbe:
- Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (Abs. 1).
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