15.11.2013 · Fachbeitrag · Vorausgefüllte Steuererklärung
BMF veröffentlicht Vollmachtsformular
| Ab 2014 sollen zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuererklärung viele der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen und abgerufen werden können („Vorausgefüllte Steuererklärung“). Um die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten abrufen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Daneben kann der Steuerpflichtige aber auch Dritte (z.B. seinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) zum Abruf bevollmächtigen. |
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