15.12.2014 · Fachbeitrag · Wettbewerbsschutz
Zur Wirksamkeit einer zwischen Berufsträgern vereinbarten Mandantenübernahmeklausel
| Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis einen an der Vergangenheit mit dem Mandanten orientierten Umsatzanteil an den bisherigen Arbeitgeber abzuführen, wenn er diesen Mandanten weiter betreut, ist als sogenannte verdeckte Mandantenschutzklausel unwirksam, wenn sich die Bearbeitung des Mandats für den ehemaligen Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht lohnt (LAG Schleswig-Holstein 1.7.14, 1 Sa 392/13, Urteil unter dejure.org ; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. beim BAG 10 AZN 735/14). |
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