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  • 15.03.2022 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung

    Es steht Berufsangehörigen frei, wie sie die Fristwahrung sicherstellen

    | Berufsangehörige müssen durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Schließen sie mögliche Fehlerquellen aus ihrer Perspektive sicher aus, sind sie in der Wahl ihrer Maßnahmen grundsätzlich frei (BGH 22.6.21, VI ZB 15/20). |