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  • 19.12.2016 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsbeistands bei einem Poststreik

    | Hat ein Prozessbevollmächtigter Kenntnis von dem Beginn eines bundesweiten Poststreiks, muss er sich über die Auswirkungen des Poststreiks am Versand- und Empfangsort informieren, bevor er einen fristwahrenden Schriftsatz absendet. Hierzu hat er insbesondere die Berichterstattung über den Streik in Zeitung, Fernsehen, Rundfunk oder den Internetportalen der Nachrichtenanbieter zu verfolgen (BGH 12.5.16, V ZB 135/15, Abruf-Nr. 189520 ). |