17.08.2016 · Fachbeitrag · Zivilrecht
Pflicht zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung
| Lässt ein Rechtsanwalt und Steuerberater Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs dient, muss er keine Bauhandwerkersicherung leisten, selbst wenn das Gebäude in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Kanzlei dient (BGH 10.3.16, VII ZR 214/15, Abruf-Nr. 184873 ). |
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