· Fachbeitrag · BGH zur Gebührenfestsetzung
Die umstrittene Toleranzspanne von 20 %: Vorsicht vor „unbilliger Ermessensausübung“
von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez, Münster
| Die Bestimmung einer angemessenen Gebühr führt häufig zu Diskussionen zwischen Steuerberater und Mandant. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof eine Toleranzspanne von 20 % bestätigt ( BGH 13.1.11, IX ZR 110/10, Abruf-Nr. 110681 ). Dennoch kann bei der Bestimmung der Gebühren nicht einfach eine um 20 % erhöhte Gebühr angesetzt werden. |
Bestimmung der Gebühr durch den Steuerberater
Bekanntermaßen hat der Steuerberater den richtigen Ansatz innerhalb der Rahmengebühr - Betragsrahmen oder Zehntelsätze - nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dabei hat er den Anforderungen von § 64 StBerG - also der Bestimmung nach
- Zeitaufwand,
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