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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Erstattungs- und Vergütungsansprüche

    In einer Abtretungsanzeige sind Angaben zum Abtretungsgrund Pflicht

    | Es ist nicht ausreichend, dass der Gläubiger des Steuerpflichtigen dem FA eine unausgefüllte Abtretungsanzeige nach § 46 AO vorlegt, auch wenn dieser die Abtretungsvereinbarung beigefügt wird (BFH 28.1.14, VII R 10/12, Abruf-Nr. 141370 ). |