· Fachbeitrag · Gebührenanrechnung
Anrechnung von Einspruchsgebühren im FG-Verfahren
von Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FASteuerR, Geschäftsführer des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
| Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz wurde zum 1.1.21 ein neuer § 15a Abs. 2 RVG eingefügt, der klarstellt, wie mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Dies war umstritten (vgl. Beyme, KP 19, 71 ). Die Klarstellung zur Anrechnung gilt insbesondere auch für die Finanzgerichtsbarkeit. |
Sachverhalt
Ein typischer Praxisfall sind geänderte Steuerbescheide nach einer Betriebsprüfung, die nach durchgeführtem Einspruchsverfahren vor dem FG landen.
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Nach einer Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2018 erlässt das FA geänderte Bescheide mit folgenden Mehrsteuern: | ||
VZ 2016 | VZ 2017 | VZ 2018 |
7.000 EUR | 9.000 EUR | 10.000 EUR |
Gegen die drei Bescheide werden drei separate Einsprüche eingelegt, da in den VZ vom FA z. T. unterschiedliche Sachverhalte aufgegriffen wurden. Das FA fasst die drei Einsprüche zusammen und weist sie in einer gemeinsamen Einspruchsentscheidung zurück. Gegen die Einspruchsentscheidung reicht der Steuerberater Klage beim FG ein. |
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