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  • · Fachbeitrag · Gebührenmanagement

    Anerkenntnisklausel für Abrechnung nach Zeitaufwand

    | Im Gebührenstreit wird regelmäßig angezweifelt, dass der abgerechnete Zeitaufwand beim Steuerberater auch wirklich angefallen ist. |

     

    Eine Abrechnung nach Zeitaufwand sollte immer nachvollziehbar sein. Es könnte sich für solche Situationen aber auch eine besondere Vorsorge empfehlen: Wenn eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, könnte diese für Abrechnungen nach Zeitaufwand eine Klausel enthalten, wonach die in Rechnung gestellten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Mandant nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (z.B. einen Monat nach Erhalt der Rechnung) widerspricht (Diese Empfehlung stammt vom Steuerberaterverband Düsseldorf).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 131 | ID 42216324