13.01.2023 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach StBVV abrechnen
| Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sind seit dem 1.1.23 nach § 5a Abs. 1 a Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit als „gelben Schein“ zu übermitteln. Es gilt das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese muss der Arbeitgeber abrufen. Er kann diese Pflicht aber auf Steuerberater übertragen. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Abruf der eAU bereits vom (bisher bestehenden) Lohnsteuermandat (und dessen Vergütung) umfasst ist oder ob dies zusätzlich zu beauftragen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig