· Fachbeitrag · Honorar
So vereinbaren Sie das Honorar für Gutachten rechtssicher
von RA Hans-Günther Gilgan, Münster, www.gilgan.de
| Steuerberater werden häufig um Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen gebeten. Unterschieden werden hier steuerliche Privatgutachten, außersteuerliche Privatgutachten und Gerichtsgutachten. Soweit einzelne steuerliche Tätigkeiten nach den Vorschriften der StBVV abrechenbar sind, entstehen i. d. R. keine Probleme. Anders ist das bei Tätigkeiten, die nicht Vorbehaltsaufgaben i. S. d. § 33 StBerG sind, wo die StBVV nicht kraft Gesetzes gilt (§ 1 Abs. 1 StBVV). Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mandant und Berater. |
Steuerliche Privatgutachten
Die Abrechnung steuerlicher Gutachten erfolgt nach § 22 StBVV. Da Rahmengebühren anzuwenden sind, muss die Bestimmung der Vergütung gemäß § 11 StBVV im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem
- des Umfangs,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig