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  • · Fachbeitrag · Honorar

    So vereinbaren Sie das Honorar für Gutachten rechtssicher

    von RA Hans-Günther Gilgan, Münster, www.gilgan.de

    | Steuerberater werden häufig um Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen gebeten. Unterschieden werden hier steuerliche Privatgutachten, außersteuerliche Privatgutachten und Gerichtsgutachten. Soweit einzelne steuerliche Tätigkeiten nach den Vorschriften der StBVV abrechenbar sind, entstehen i. d. R. keine Probleme. Anders ist das bei Tätigkeiten, die nicht Vorbehaltsaufgaben i. S. d. § 33 StBerG sind, wo die StBVV nicht kraft Gesetzes gilt (§ 1 Abs. 1 StBVV). Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mandant und Berater. |

    Steuerliche Privatgutachten

    Die Abrechnung steuerlicher Gutachten erfolgt nach § 22 StBVV. Da Rahmengebühren anzuwenden sind, muss die Bestimmung der Vergütung gemäß § 11 StBVV im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem

    • des Umfangs,