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  • · Fachbeitrag · Honoraranspruch

    Gebühren bei Bescheidprüfungen, Rechtsbehelfen und Klagen ‒ verschenken Sie kein Honorar!

    von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen

    | Steuerbescheidprüfungen sind nach § 28 StBVV, Rechtsbehelfe im Verwaltungsverfahren nach § 40 StBVV und Klagen nach den Vorschriften der Rechtsverordnung abzurechnen. Bei der Berechnung der Gebühren in den jeweiligen Tätigkeitsstufen ist zu beachten, dass die Vorschriften auf die vorher angefallenen Tätigkeiten zurückgreifen und Gebührenminderungen oder -kürzungen vorsehen. Daher gilt es, die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten genau abzugrenzen und nach der jeweils zutreffenden Vorschrift zu berechnen. |

    Gebühren für Steuerbescheidprüfungen nach § 28 StBVV

    Leider rechnen Angehörige der steuerberatenden Berufe Gebühren nach § 28 StBVV häufig gar nicht ab und verschenken so nicht unerhebliche Einnahmen. Dabei ist diese Tätigkeit mit relativ hohen Haftungsrisiken verbunden, da sie nicht nur ein Zahlenvergleich von Beträgen der Steuererklärung sein kann, sondern insbesondere eine inhaltliche Prüfung des jeweiligen Steuerbescheids sowie der Kassenabrechnung. Je nach Steuer ist darüber hinaus

    • eine Prüfung der festgesetzten Steuervorauszahlungen vorzunehmen,