15.12.2014 · Fachbeitrag · Honorarinkasso
Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen
| Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater geltende Verbot gewerblicher Tätigkeit nicht zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags und der Abtretung der Honorarforderung (BGH, 25.9.14, IX ZR 25/14, Urteil unter dejure.org ). |
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