· Fachbeitrag · Honorarstreit
Rückzahlung erhaltener Honorare bei unzureichenden Abrechnungen
von RA FAStR Dr. Gottfried Wacker, Münster
| Ein stressiger Berufsalltag und gewachsenes, gegenseitiges Vertrauen führen insbesondere in langjährigen Mandatsbeziehungen oft zu oberflächlichen Honorarrechnungen des Beraters. Schwierig werden solche Abrechnungen allerdings, wenn sich Differenzen zwischen Mandanten und Steuerberater ergeben oder gar das Mandat beendet ist. Diese Erfahrung musste ein Steuerberater machen, der vom LG Bielefeld (31.8.20, 6 O 225/15, rkr.) zur Rückzahlung von erhaltenen Honoraren verurteilt wurde. |
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Sachverhalt verlangte der Mandant von dem Steuerberater die Rückzahlung von aus seiner Sicht überhöhtem Honorar.
Der Mandant wurde über Jahre hinweg von dem Steuerberater in persönlichen Angelegenheiten im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung, aber auch in steuerlichen Angelegenheiten zweier Gesellschaften, der K. OHG und der J. & S. GbR, deren Mitgesellschafter er war, betreut und beraten. In diesem Zusammenhang stellte der Steuerberater dem Mandanten in regelmäßigen Abständen sowohl persönliche als auch Rechnungen für die beiden Gesellschaften aus. Als die beiden Gesellschaften zunächst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und später insolvent wurden, überprüfte der Mandant im Jahr 2014 sämtliche Abrechnungen des Steuerberaters, die er bereits bezahlt hatte. Er beanstandete, dass in sämtlichen Rechnungen Nachweise (z. B. Stundennachweise) darüber fehlten, warum eine erhöhte Gebühr, die über die Mittelgebühr hinausgeht, abgerechnet wurde. Eine Einigkeit mit dem Berater kam in der Folgezeit nicht zustande, sodass der Mandant den Rechtsweg beschritt.
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