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  • 09.04.2015 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Schadenersatz wegen Falschberatung ist steuerpflichtige Betriebseinnahme

    | Schadenersatzleistungen des steuerlichen Beraters einer GmbH zum Ausgleich der aufgrund einer fehlerhaften Beratung entstandenen Gewerbesteuer sind Betriebseinnahmen, die sowohl das zu versteuernde Einkommen als auch den Gewerbeertrag der GmbH erhöhen (FG Baden-Württemberg 11.8.14, 6 K 3812/13, Abruf-Nr. 143128 ). |