· Fachbeitrag · Leserservice
Praxisfragen und Antworten zum Vertrags- und Gebührenrecht
von RA Jürgen Gemmer, Fachanwalt für Steuerrecht, Magdeburg
| Das Gebührenrecht wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Zwei dieser Fragen, die uns aus dem Abonnentenkreis der KP zugesandt wurden, scheinen aus Sicht der Redaktion auch für andere Leser von Interesse. Unser Experte für Gebührenrecht, RA Jürgen Gemmer, hat sich dieser Fragen im Folgenden angenommen. |
Frage 1: Ich arbeite ohne schriftlichen Steuerberatervertrag, aber mit sehr umfänglichen Vollmachten für das Finanzamt. Seit etwa 13 Jahren habe ich die gewerblichen Unternehmen des Ehemannes (EM) betreut sowie die Einkommensteuererklärung der Eheleute angefertigt.
Die Ehefrau (EF) hat zwischenzeitlich ebenfalls ein Gewerbe angemeldet. Sie hat mich im Eröffnungsbogen des Finanzamtes als Steuerberater für alle Verfahren (Festsetzungs- Erhebungsverfahren) angegeben. Bei mir hat sie nichts unterschrieben. Nach kurzer Zeit hat sie das Gewerbe wieder abgemeldet.
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