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  • 08.06.2021 · Fachbeitrag · Rechtsformenwahl

    Rechtsanwalts-GmbH darf den Zusatz „partners“ im Namen verwenden

    | Die Verwendung des englischen Begriffs „partners“ ist im Namen einer Rechtsanwalts-GmbH zulässig und kein Verstoß gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Eine Verwechslung mit einer Partnerschaftsgesellschaft ist laut BGH ausgeschlossen, wenn der Rechtsformzusatz der GmbH („mbH“) verwendet wird (BGH 13.4.21, II ZB 13/20). Die Entscheidung ist auf Steuerberatungs-GmbHs und Wirtschaftsprüfungs-GmbHs übertragbar. |