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  • · Fachbeitrag · Handelsregister

    Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Zusatz „partners“

    von Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FA für Steuerrecht, Berlin; Geschäftsführer Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V.

    | Darf eine Steuerberatungs-GmbH in ihrer Firmierung den Zusatz „Partners“ bzw. „partners“ führen (z. B. ABC partners Steuerberatungsgesellschaft mbH)? Problematisch ist das mit Blick auf § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG. Den Zusatz ‚Partnerschaft‘ oder ‚und Partner‘ dürfen danach nur Partnerschaften i. S. des PartGG führen. Die Frage beschäftigte bereits die obersten Gerichte der beiden größten deutschen Städte ‒ und die sind sich uneins. |

     

    Das KG Berlin (17.9.18, 22 W 57/18) lehnte die Eintragung ab

    Das KG Berlin hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine (gewerbliche) GmbH die Bezeichnung „Capital Partners GmbH“ (großgeschrieben) in der Firmierung verwenden darf. Das KG lehnte das mit Verweis auf § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG ab. Dass nicht das Wort „Partner“, sondern „Partners“ verwendet wurde, sah das KG als unerheblich an, da „Partners“ im Wesentlichen wie „Partner“ klinge und im Übrigen die gleiche Bedeutung, eben nur im Plural, habe. Der Rechtsformzusatz „GmbH“ schließt auch keine Verwechslungsgefahr mit einer Partnerschaftsgesellschaft aus. Denn § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG soll jede Verwendung durch andere Gesellschaftsformen ausschließen, auch wenn es wegen eines Rechtsformzusatzes zu keiner Verwechslungsgefahr kommen kann (vgl. BGH 21.4.97, II ZB 14/96).

     

    Das OLG Hamburg (10.5.19, 11 W 35/19) ließ die Eintragung zu

    Das OLG prüfte, ob die Firmierung einer (Steuerberatungs-) GmbH mit „partners“ (kleingeschrieben) einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PartGG darstellt und sah keinen Verstoß. Der Firmenzusatz „partners“ gleiche schon sprachlich nicht den Namenszusätzen „Partnerschaft“ oder „und Partner“. Dies liege nicht allein an der ‒ namensrechtlich eher unerheblichen ‒ Kleinschreibung, sondern vor allem in der für das deutsche Wort „Partner“ offensichtlich falschen Pluralbildung. Zudem grenze sich der Firmenzusatz „partners“ von den in § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG genannten Namenszusätzen als englischsprachiger Begriff und damit eindeutig ab. Wegen der erkennbar fremdsprachigen Begriffsbildung „partners“ liege überhaupt keine Verwendung des Namenszusatzes „Partner“ und damit auch kein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 1 PartGG vor. Die Steuerberatungsgesellschaft konnte also wie beantragt in das Handelsregister eingetragen werden.

     

    PRAXISTIPP | (Nicht nur) für Nicht-Juristen ist es immer wieder überraschend, wie unterschiedlich vergleichbare Sachverhalt von Gerichten beurteilt werden. Dabei sind die Entscheidungen keine „Fehlentscheidungen“, sondern jeweils gut vertretbar begründet. Steuerberatungs-GmbHs, die das Wort „Partners“ in die Firmierung aufnehmen möchten, sollten vorsorglich die klein geschriebene Variante (z. B. „ABC partners Steuerberatungsgesellschaft mbH“) wählen, um sich auf einer Linie mit dem vom OLG Hamburg (positiv) entschiedenen Fall zu bewegen.

     
    Quelle: ID 46051441

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