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  • 18.04.2024 · Fachbeitrag · Vergütungsverordnung

    Abgrenzung Geschäftskosten und Gebühren

    | Die Grundregel lautet: Die Gebühren (§§ 21 bis 46 StBVV) kann man abrechnen, Geschäftskosten (§ 3 Ab. 1 StBVV) nicht. Doch es gibt Ausnahmen. Zu unterscheiden sind die allgemeinen und die besonderen Geschäftskosten. |