· Fachbeitrag · Wegfall der Mindestgebühr
Der Nutzen frei verhandelter Preise
| Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg ist davon überzeugt, dass die Gebührenordnungen mittelfristig in Europa keinen Bestand haben werden. |
REDAKTION: Herr Dr. Kleine-Cosack, Sie haben 2006 das Erfolgshonorar für Anwälte vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt - wieso glauben Sie an den Nutzen frei verhandelter Preise zwischen Berater und Mandant?
Dr. M. Kleine-Cosack: Wir haben heute bereits einen Gebührenwettbewerb. Massenhaft werden mit Mandanten auf deren Wunsch Gebührenvereinbarungen geschlossen, deren Konditionen unterhalb der Vorgaben der Gebührenordnungen liegen. Großkanzleien müssen bei Mandatswettbewerben - sog. „Beauty Parades“ - knallhart über Honorare verhandeln, bei denen die gesetzlichen Vorgaben nicht zählen. Auch in vielen anderen Ländern gibt es keine Gebührenordnungen mehr. Sie sind nach meiner Meinung sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig.
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