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  • 19.04.2023 · Fachbeitrag · Beraterhaftung

    Ersatz eines Insolvenzvertiefungsschadens

    | Soll ein Insolvenzvertiefungsschaden geltend gemacht werden, ist ein auf Überschuldungsbilanzen gestützter Gesamtvermögensvergleich erforderlich, der alle finanziellen Positionen umfasst, die von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffen sind (LG Rostock 5.7.22, 2 O 1087/21). |