18.02.2015 · Fachbeitrag · Fristversäumnis
Haftung des Steuerberaters bei verspätetem Einspruch gegen Steuerbescheid
| Bei einem verspäteten Einspruch gegen einen Steuerbescheid durch den Steuerberater ist der Mandant in finanzieller Hinsicht so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Steuerberater die Frist nicht versäumt hätte (LG Mannheim 2.9.14, 1 O 113/13, Urteil unter dejure.org ). |
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