· Fachbeitrag · Haftung
Die Haftung des Steuerberaters gegenüber Dritten
von RA/StB/WP Dr. Norbert H. Hölscheidt, RA Daniel König, PRAEVENIA GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, www.praevenia.de
| Die Haftung gegenüber seinen Mandanten hat der Steuerberater meist im Blick. Aber auch Dritte kommen häufig in Kontakt mit seinen Arbeitsergebnissen oder sind von seinen Beratungsleistungen betroffen. Paradebeispiel hierfür ist die kreditgebende Bank des Mandanten. Dabei stellt sich die Frage der Haftung und der Haftungsabsicherung des Steuerberaters gegenüber diesen Dritten. |
Praxisfall: Die Bank des Mandanten
Die Tätigkeit des Steuerberaters ist in immer weniger Fällen auf die reine Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen oder Buchhaltung beschränkt. Der Steuerberater ist auch Ansprechpartner und Interessenvertreter des Mandanten in allen steuerlich oder wirtschaftlich relevanten Fragen. Dabei sind häufig ‒ für den Steuerberater mal mehr, mal weniger erkennbar ‒ auch Dritte von seinen Beratungsleistungen betroffen.
Klassischer Fall ist die Bank des Mandanten. Der Steuerberater ist, beispielsweise in der Existenzgründungsberatung oder in einer Unternehmenskrise, häufig auf Wunsch des Mandanten bei Kreditgesprächen mit anwesend oder führt diese sogar federführend für seinen Mandanten. Die Bank erhält auch regelmäßig den Bericht des Steuerberaters über den Jahresabschluss oder andere Arbeitsergebnisse und stützt darauf ihre Kreditentscheidung. Häufig holt die Bank dabei auch direkt Auskünfte von der Kanzlei des Steuerberaters ein.
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