· Fachbeitrag · Haftung
Ein steuerlich nicht versierter Anwalt muss einen Steuerberater hinzuziehen
| Ein Rechtsanwalt muss bei ordnungsgemäßer Bearbeitung eines familienrechtlichen Mandats typischerweise auftretende steuerlich bedeutsame Fragestellungen erkennen und, wenn er die Beratung nicht selbst übernimmt, den Mandanten insoweit zur Klärung an einen Steuerberater verweisen. Ein durch eine fehlerhafte steuerliche Beratung verursachter Schaden umfasst auch die Kosten für ein Wertgutachten, das der Mandant eingeholt hat, um einen geringeren Verkehrswert eines für die Steuerfestsetzung ( § 22 Nr. 2 , § 23 EStG ) maßgeblichen Grundstücks nachzuweisen (BGH 9.1.20, IX ZR 61/19, Beschluss). |
Grundsätzlich umfasst das einem Allgemeinanwalt erteilte Mandat nicht die Beratung und Belehrung in Steuersachen, weil Mandanten zwischen einer anwaltlichen Beratung in Steuersachen und auf anderen Rechtsgebieten unterscheiden. Deswegen können von einem Allgemeinanwalt keine Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts verlangt werden.