01.04.2021 · Fachbeitrag · Haftung
Haftung des Prozessbevollmächtigten für unzureichenden Vortrag
| Das OLG Dresden hat dazu Stellung genommen, inwiefern der Mandant seinen Prozessbevollmächtigten (hier einen Rechtsanwalt) in Regress nehmen kann, wenn dieser die Klage nicht auf den rechtlich greifenden Gesichtspunkt gestützt hat, sodass der Mandant mit seinem Anspruch nicht durchgedrungen ist (OLG Dresden 3.2.20, 4 W 918/19). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig