16.08.2024 · Fachbeitrag · Haftung
Mitverschulden des Mandanten kann Haftung ausschließen
| Unterzeichnet der Mandant vom Berater fehlerhaft erstellte Erklärungen, liegt ein haftungsausschließendes Mitverschulden vor, wenn er die Unrichtigkeiten ohne Weiteres hätte erkennen können (LG Neuruppin 27.6.23, 2 O 17/21). |
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