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  • · Nachricht · Haftung

    Steuerberater haftet bei fehlerhafter Prüfung auf Insolvenzreife

    | Wird ein Steuerberater vom Gesellschafter einer GmbH oder von deren Geschäftsführer mit der Prüfung auf mögliche Insolvenzreife beauftragt und unterlaufen diesem dabei Fehler, kann dies in den Schutzbereich des zwischen der GmbH und dem Steuerberater geschlossenen Vertrags fallen. Der Steuerberater hat in diesem Fall Schadenersatz zu leisten ( BGH 14.6.12, IX ZR 145/11, Abruf-Nr. 122095). |

     

    Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und Verschwiegenheit verpflichtet. Verletzt er vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten, ist er der Kapitalgesellschaft und ggf. auch einem verbundenen Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet. In den Schutzbereich des Abschlussprüfervertrags zwischen Kapitalgesellschaft und Abschlussprüfer kann aber auch ein Dritter einbezogen sein

    Quelle: ID 35038920