· Fachbeitrag · Haftung
Steuerberaterhaftung für Zinsschaden von Mandanten
| Ist der Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid endgültig erfolglos und wird der Nachzahlungsbetrag wegen einer AdV verzinst, kommt es zu einem Ersatzanspruch des Mandanten an seinen Steuerberater wegen Falschberatung. Für solche Schadenersatzansprüche gegen Steuerberater gilt die Regelverjährung des § 195 BGB von drei Jahren ( BGH 24.1.13, IX ZR 108/12, Abruf-Nr. 130574 ). |
Der Grundsatz, dass die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Steuerberater frühestens mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids beginnt, lässt sich auf die Zinsen nicht übertragen. Die Zinspflicht tritt spätestens mit der Aussetzung der Vollziehung ein.
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 77 | ID 38923460