10.05.2022 · Fachbeitrag · Haftung
Verjährungsbeginn bei Falschberatung
| Unterlässt der Steuerberater die gebotene Belehrung zur Gewerblichkeit einer neu gegründeten Immobilien-KG, läuft die Verjährungsfrist ab dem ersten Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (LG Münster 20.6.21, 110 O 17/20). |
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