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  • · Nachricht · Haftungsrecht

    Steuerberater haften für rechtsanwaltliche Fehler

    | Eine Neubetrachtung der haftungsrechtlichen Situation bei gemischten Sozietäten ist durch ein aktuelles Urteil des BGH erforderlich. Denn Steuerberater können demnach auch für rechtsanwaltliche Fehler ihrer Sozietät haftbar gemacht werden. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes kann dadurch erforderlich sein. |

     

    Entscheidung

    Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind (BGH 10.5.12, IX ZR 125/10).

     

    Anmerkung

    Der BGH hat mit dem genannten Urteil erstmals entschieden, dass bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB (GbR) die akzessorische Haftung der Gesellschafter nach § 128 HGB analog auch auf vertragliche Berufshaftungsansprüche Anwendung findet. Nach dieser Entscheidung haften demnach auch Steuerberatersozien - bei interprofessionellen Sozietäten, welche aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehen - persönlich auch für Fehler, die bei der Bearbeitung eines Rechtsanwaltsmandats begangen werden.

     

    Diese Entscheidung mag bei dem einen oder anderen Steuerberater für Erstaunen sorgen bzw. mit dem persönlichen Rechtsempfinden nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen sein, da nun auch eine Haftung für solche Tätigkeiten möglich ist, für die er berufsrechtlich keine Erlaubnis besitzt. Die Urteilsbegründung setzt jedoch auf der 2001 getroffenen Grundsatzentscheidung (BGH 29.1.01, II ZR 331/00) zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der GbR auf und schreibt diese Logik nun folgerichtig fort.

     

    PRAXISHINWEIS |  Handlungsbedarf kann sich durch das Urteil für die Berufsträger einer Sozietät hinsichtlich des Deckungsumfangs der Vermögensschadenhaftpflicht ergeben. Versicherten aber auch Maklern ist daher in diesem Zusammenhang zu empfehlen, die jeweiligen Verträge genau zu prüfen.

     
    Quelle: ID 40230540