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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Hinweispflichten des Beraters

    Steuerberaterhaftung bei fehlendem Hinweis auf den Sanierungserlass

    | Unterlässt der Steuerberater es pflichtwidrig, seinen Mandanten darauf hinzuweisen, dass er Anspruch auf eine steuerliche Sonderbehandlung nach dem sogenannten Sanierungserlass hat, kann er ihm gegenüber für die daraus erwachsenden Nachteile haften (BGH 13.3.14, IX ZR 23/10, Abruf-Nr. 141224 ). |