· Fachbeitrag · Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
Haftung des Steuerberaters bei nicht ordnungsmäßiger Kassenführung des Mandanten
von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen
| Aufgrund der zurzeit und voraussichtlich auch noch für mehrere Jahre angewendeten und oft überzogen ausgelegten Verwaltungsanweisungen zur Führung einer ordnungsmäßigen Kasse entsteht für den Steuerberater eine problematische Situation. Besteht eigentlich eine Überwachungs- oder Prüfungspflicht der Kassenführung durch den Berater? Die Antwort ist kurz und knapp: Entscheidend ist hierbei der Beratungsauftrag. |
Umfang des Beratungsauftrags
Unzweifelhaft sind die Erstellung der Kassenaufzeichnungen und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Kassenführung Angelegenheiten, die der Mandant zu erbringen hat. Die Übernahme einzelner Teilbereiche im Rahmen der Kassenführung durch den Steuerberater ist hinsichtlich der Frage der Ordnungsmäßigkeit schädlich, weil Aufzeichnungen über Bargeldverkehr vor Ort und zeitnah zu erfolgen haben.
Um die Grenzen des Auftrags klar zu umreißen, ist eine schriftliche Auftragserteilung sinnvoll, die diese Grenzen auch hinsichtlich der Kassenführung aufzeigt. Es ist zu unterscheiden, ob der Auftrag die Erstellung der Finanzbuchführung oder nur des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen umfasst. Im Fall der Erstellung der Finanzbuchführung werden die vom Mandanten erstellten Grundaufzeichnungen zumindest mit ihrem Ergebnis bei Erstellung der Finanzbuchführung übernommen. Werden in den Grundaufzeichnungen Fehler entdeckt, kann Beratungsbedarf für den Mandanten entstehen.
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