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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Keine Entlastung durch den Steuerberater in sozialversicherungsrechtlichen Fragen

    | Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten. Steuerberater verfügen nicht über die erforderliche Sachkunde im Sozialversicherungsrecht (LSG Baden-Württemberg 19.7.22, L9 R 2663/20). |

     

    Das Gericht bewertete es als Sorgfaltsverstoß, dass der Steuerberater die Umstände des Falls kannte, aber keine klärende Entscheidung des zuständigen Sozialversicherungsträgers eingeholt hat und machte den Mandanten für diesen Verstoß verantwortlich. Darüber hinaus liegt auch ein eigenes Verschulden des Arbeitgebers vor, wenn er die Bearbeitung zentraler beitragsrechtlicher Fragen nicht nochmals anderweitig fachkundig prüft, anstatt sich allein auf die sozialrechtlichen Bewertungen des Steuerberaters zu verlassen. Daher kann der Mandant nicht geltend machen, dass er aus Unkenntnis gehandelt hat, wenn er es bei Unklarheiten unterlässt, die Entscheidung einer fachkundigen Stelle einzuholen.

    Quelle: ID 49856285