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  • · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Haftung des Steuerberaters für zu hohe Steuern der GmbH-Gesellschafter

    von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein Steuerberater haftet, wenn er es unterlassen hat, die von ihm vertretene GmbH darüber zu unterrichten, dass durch Ausstellung einer Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG es vermieden werden kann, dass die Gesellschafter Körperschaftsteuer zu entrichten haben (OLG Hamm 4.5.21, I-25 U 26/19). |

    Sachverhalt

    Die Klägerin, eine GmbH, ist mit der Förderung des Tourismus im Landkreis W beschäftigt. Ihre Gesellschafter sind fast ausschließlich Kommunen. Die Beklagte, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, war von der Klägerin beauftragt worden, deren Jahresabschluss 13 und die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung 13 zu erstellen.

     

    Das FA vertrat die Rechtsauffassung, dass der sich im Jahr 13 ergebende Verlust der Klägerin zu einer vGA bei den Gesellschaftern führe, da die Klägerin dauerdefizitär handle und nicht die Voraussetzungen der Begünstigung nach § 8 Abs. 7 S. 2 KStG vorlägen. Insoweit wäre diese vGA auf Gesellschafterebene dann nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, § 43 Abs. 1 Nr. 1, 44a Abs. 8 EStG zu besteuern.