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  • 11.05.2021 · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Nichtanwendbarkeit deutschen Steuerrechts wegen Europarechtswidrigkeit

    | Ein Steuerberater darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass das nationale Recht auch unionsrechtskonform ist. Dabei kann dahinstehen, ob die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinie trotz entgegenstehendem Recht überhaupt eine Frage ist, die ein Steuerberater zu erkennen hat (OLG Frankfurt a.M. (24.11.20, 6 U 169/19). |