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  • · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Regressanspruch der GmbH für einen Steuerschaden beim Gesellschafter

    von Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Das OLG Nürnberg hat im Zuge einer Feststellungsklage entschieden, dass einer Gesellschaft ein eigener Schadenersatzanspruch gegen ihren Steuerberater zusteht, wenn dieser durch Schlechterfüllung seines Beratungsvertrags einen Steuerschaden beim Gesellschafter verursacht, für den die Gesellschaft einzustehen hat (OLG Nürnberg 1.8.19, 13 U 1667/17). |

     

    Sachverhalt

    Für die Klägerin, eine GmbH, wurde die Beklagte als Steuerberater tätig und erstellte eine Erklärung zur gesonderten Festsetzung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG zum 31.3.08. Fälschlicherweise war in der Erklärung der Betrag des Einlagekontos mit 0 EUR statt 607.118,33 EUR angegeben. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der von der Beklagten vorgefertigten Steuererklärung unterzeichnete der Geschäftsführer der GmbH diese. Wie beantragt stellte das FA das Einlagekonto fest. Die Beklagte prüfte den Bescheid und teilte der GmbH mit, dass dieser nicht zu beanstanden sei. Die Beklagte versuchte, als sie später den Fehler bemerkte, erfolglos, beim FA eine Änderung des Feststellungsbescheids nach § 129 AO zu erreichen.

     

    Die GmbH begehrt Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr den Schaden zu ersetzen, der ihr daraus entstehen wird, dass wiederum ihr Gesellschafter sich bei ihr schadlos halten kann hinsichtlich seines Steuerschadens, wenn Einlagenrückzahlungen an ihn als Kapitalerträge einkommensversteuert werden.