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  • 23.04.2021 · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung

    Schadenersatzanspruch setzt kausal auf Falschberatung beruhenden Schaden voraus

    | Bei einem Beratungsfehler muss der Mandant beweisen, dass kausal hierauf ihm ein konkreter Schaden entstanden ist. Denn der Steuerberater muss nach § 249 Abs. 1 BGB nur im Zuge eines Gesamtvermögensvergleichs wieder den Zustand herstellen, der ohne seine Pflichtverletzung bestehen würde (BGH 17.1.08, IX ZR 172/16). Nur soweit der Mandant einen Mindestschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweist, kann die Schadenshöhe nach § 287 ZPO geschätzt werden (LG Münster 16.5.18, 110 O 57/17). |