· Nachricht · Steuerberaterhaftung
Wann greift das Haftungsprivileg für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)?
| Für das Eingreifen der Privilegierung ist auf den Zeitpunkt der Mandatserteilung und nicht auf denjenigen der Pflichtverletzung abzustellen (LG Bielefeld 27.6.19, 19 O 29/18). |
Die Haftungsprivilegierung gemäß § 8 Abs. 4 PartGG, wonach bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung eine Beschränkung der Haftung aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen sein kann, kam hier nicht zum Tragen. Denn es war nicht ersichtlich, dass die Umstrukturierung der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss, Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie Abschluss, Bestand und Nachweis der Mindestversicherung bereits vor der Erteilung des in Rede stehenden Mandats erfolgt war.