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  • · Fachbeitrag · Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Keine Beratung ohne Haftpflicht - Zur Bedeutung der „angemessenen“ Versicherungssumme

    von Rechtsanwalt Hans-Günther Gilgan, Münster

    | Selbstständige Steuerberater und -bevollmächtigte müssen angemessen gegen Haftpflichtgefahren aus ihrer Berufstätigkeit versichert sein ( § 67 S. 1 StBerG ). Angaben darüber, wann die Versicherungssumme „angemessen“ ist, enthält das Gesetz nicht. Deshalb haben Steuerberater in pflichtgemäßer Abwägung aller sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Risiken und Umstände selbst über die Höhe zu entscheiden (BGH, 25.4.88, StB 88, 383). Diese Entscheidung ist nicht einfach und sollte nicht nur von der Höhe der zu zahlenden Prämien abhängig gemacht werden. |

    Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit

    Angemessen ist die Versicherungssumme dann, wenn im Schadensfall ausreichend Deckung besteht. Die mit dem Versicherer zu vereinbarende Höhe der Versicherungssumme muss sich also am betragsmäßig höchsten Risiko der jeweiligen Praxis orientieren. Dabei kommt es nicht auf das höchste berechnete Honorar an, sondern insbesondere auf die Mandanten mit der höchsten Steuerlast (Jung, Gedanken eines Steuerberaters zur Höhe seiner Vermögensschadenhaftpflicht, Stbg 84, 171 ff.). Nach Jung ergibt sich das folgende Berechnungsmodell:

     

    • Ermittlung der Deckungssummen-Spitzen

     

    Steueraufkommen
    Steuerart
    größtes Mandat
    weitere große Mandate

    Einkommen-/Körperschaftsteuer

    400.000 EUR

    100.000 EUR

    1

    Risikoanteil: 50 %

    200.000 EUR

    50.000 EUR

    +

    Gewerbesteuer

    250.000 EUR

    15.000 EUR

    2

    Risikoanteil: 20 %

    50.000 EUR

    3.000 EUR

    +

    Umsatzsteuer

    20.000 EUR

    20.000 EUR

    3

    Risikoanteil: 20 %

    4.000 EUR

    4.000 EUR

    =

    Risikovolumen insgesamt

    254.000 EUR

    57.000 EUR

    x

    Zeitfaktor in Jahren

    5

    10

    =

    Spitzenrisiko insgesamt*)

    1.270.000 EUR

    570.000 EUR

    =

    Spitzenrisiko insgesamt

    (größtes Mandat + weitere große Mandate)

    1.840.000 EUR

    * Risikovolumen x Faktor Zeit (z.B. BP-Intervall 5 Jahre, Vertragsbindungsdauer)