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  • 15.09.2016 · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Festsetzungsfrist: Berliner Zweitwohnungsteuer ist keine Verbrauchsteuer

    | Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist keine Verbrauchsteuer i. S. des § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO. Für sie gilt daher die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist des § 170 Abs. 2 S. 2 AO (BFH 21.4.16, II B 4/16, Abruf-Nr. 185951 ). |