17.04.2018 · Nachricht · Abgabenordnung
Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail
| Eine Klage kann nicht wirksam mit einer einfachen E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist. Dies hat das FG Köln aktuell entschieden (FG Köln 25.1.18, 10 K 2732/17, nrkr; Rev. beim BFH, VI B 14/18, Abruf-Nr. 200549 ). |
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