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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Säumniszuschläge zur Grundsteuer auch bei Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung fällig

    von RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen

    Die beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung rechtfertigen weder die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Einheitswertbescheiden noch den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer (BFH 2.3.17, II B 33/16, Abruf-Nr. 193064).

     

    Sachverhalt

    Aufgrund eines Einheitswertbescheids zum 1.1.97 für ein Mietwohngebäude und dem darauf beruhenden Grundsteuermess- bzw. Grundsteuerbescheid schuldete der klagende Steuerpflichtige Grundsteuer, die er nicht bezahlte. Folglich entstanden Säumniszuschläge in erheblicher Höhe. Das Klageverfahren, mit dem der Steuerpflichtige die Aufhebung des Einheitswertbescheids wegen Verfassungswidrigkeit begehrt, wurde angesichts des Vorlagebeschlusses des BFH vom 22.10.14 (II R 16/13, Abruf-Nr. 173438) ausgesetzt. Der AdV-Antrag blieb beim FG ebenfalls erfolglos. Das FA lehnte auch den nunmehr gestellten Antrag auf Erlass der bisher angefallenen Säumniszuschläge ab. Einspruch und Klage hiergegen blieben erfolglos, da die Zahlungspflicht des Steuerpflichtigen durch die Ablehnung der AdV bestätigt worden sei.

    Entscheidungsgründe

    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist unbegründet.