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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Teilerlass von Säumniszuschlägen

    von RD a.D. Michael Marfels, Bramsche

    | Das FA ist nach § 367 Abs. 2 S. 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn mit dem Einspruch ein Teilerlass angefochten wird. Bei der verbösernden Einspruchsentscheidung ist das FA nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften der §§ 130 f. , 172 ff. AO gebunden ( BFH 10.3.16, III R 2/15, Abruf-Nr. 185791 ). |

    Sachverhalt

    Der Kläger K ist neben seinem Bruder Gesellschafter einer gewerblichen OHG und erzielt als Einzelunternehmer gewerbliche Einkünfte als Schiffsführer. Bei einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass 2001 bis 2003 sehr hohe Einlagen in das Betriebsvermögen der OHG geleistet und den Gesellschaftern jeweils zu gleichen Teilen gutgeschrieben wurden. Nach Auffassung der Steuerfahndung stammte die Geldquelle dieser Einlage aus der Schiffsführertätigkeit des K. Das FA erließ gegen K im September 2008 entsprechend geänderte ESt-Bescheide für die Jahre 2002 bis 2005, die ohne Begründung angefochten wurden. Vorgenommene Pfändungen wurden auf Bitten des K im Hinblick auf die Einspruchsverfahren nicht verwertet.

     

    Erst im Juni 2010 erklärte K die Herkunft der Einlagen mit Doppelbuchungen und zeigte weitere, bisher nicht vorgetragene Möglichkeiten plausibel auf. Dies führte nach Überprüfung durch das FA zu teilweiser Stattgabe der Einsprüche im Januar 2011. Im Klageverfahren hiergegen wurde eine Einigung erzielt, nach der die angesetzten zusätzlichen Gewinne nur zur Hälfte dem Einzelunternehmen des K, im Übrigen aber dem Bruder des K als Sonderbetriebseinnahmen zuzurechnen seien.